Nicole Senghas
Nicole Senghas
Regionalteamleitung

Dipl. Sozialpädagogin
Systemische Therapeutin
Zertifizierte Kinderschutzfachkraft

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 02241 1272980
Fax: 02241 1272990
Mobil: 0171 5727101
Regionalteam Rhein-Sieg
Kaiserstr. 73
53721 Siegburg

Gemäß dem Auftrag der Jugendämter sowie der uns anvertrauten Familien beraten und unterstützen wir Familien in deren Lebensumfeld, um die im Hilfeplan vereinbarten Ziele zu erreichen und somit die allgemeine Lebenssituation der Familien, speziell aber der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Dabei ist es für uns von besonderer Bedeutung, diese Verbesserungen nachhaltig zu installieren, wofür wir verschiedene Beratungsmethoden sowie eine vertrauensvolle Form der Zusammenarbeit auf Augenhöhe nutzen.

Aufgrund einer hohen Anzahl von FamilientherapeutInnen im Team ist es uns auch möglich, Aufsuchende Familientherapie (AFT) sowie ein therapeutisches Beratungsangebot für kleinere Familiensysteme (TBA) anzubieten.

Ferner unterstützen und begleiten wir die in unserem Einzugsgebiet befindlichen IWL´s bei allen Fragen und sind Ansprechpartner für die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen.

Das Leistungsspektrum

Ambulante Hilfe zur Erziehung (AJh)
Die ambulante flexible erzieherische Hilfe ist ein für den Einzelfall oder sozialräumlich organisiertes Jugendhilfeangebot.

Ambulantes Clearing
Ambulantes Clearing ist ein Hilfeangebot, das zur Klärung beiträgt, welche Hilfemaßnahmen und Hilfeformen in einer und für eine Familie notwendig, sinnvoll und geeignet sind.

Aufsuchende Familientherapie (AFT)
AFT ist ein ambulantes Hilfeangebot mit therapeutischer Ausrichtung und erweitert unser Angebotsspektrum um eine effiziente lösungs- und ressourcenorientierte Therapieform. Sie erfolgt in der Regel im gewohnten Lebensumfeld/Wohnung der Familien.

Begleiteter Umgang
Durch die qualifizierte Begleitung von Umgängen sollen Konflikte bei den Übergaben vermieden werden und indirekte und direkte Gefährdungen für das Kind ausgeschlossen werden.

Betreuungen nach § 41 SGB VIII:
Die Hilfe ist angelegt für junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die jedoch noch Unterstützung benötigen, um perspektivisch ein eigenverantwortliches Leben führen zu können.

Elterndialog/Elterncoaching
Beratung von Eltern, deren Kind in einer stationären Wohnform lebt

Erziehungsbeistandschaft (Ebei) / Betreuungshilfe
Das Angebot der Erziehungsbeistandschaft unterstützt und begleitet Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei der Bewältigung allgemeiner Entwicklungsaufgaben und/oder familiärer Schwierigkeiten.

Hilfe für psychisch kranke Eltern

Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII
Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung betroffen sind, werden von speziell geschulten Fachkräften unterstützt, um wieder vermehrt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können und, ihren Möglichkeiten entsprechend, Eigenverantwortung zu übernehmen.

Rückführungskonzept
Begleitung eines Prozesses mit verschiedenen Phasen: 

  • Lebensmittelpunkt ist in der Einrichtung
  • Übergangsphase - Wieder-Zusammenleben muss geübt werden
  • Lebensmittelpunkt ist in der Familie, Stabilisierung und Nachbereitung

Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes Unterstützungsangebot, dass das gesamte Familiensystem in den Fokus nimmt. Dabei steht der Erziehungsauftrag der Eltern im Vordergrund. Diese sollen befähigt werden, ihre Aufgaben als Erziehungsberechtigte (wieder) wahrzunehmen und somit ihren Kindern Halt, Struktur und Verlässlichkeit zu bieten.

Therapeutisches Beratungsangebot (TBA)
Das therapeutische Beratungsangebot ist ein ambulantes Hilfeangebot mit therapeutischer Ausrichtung und erweitert unser Angebotsspektrum um eine effiziente lösungs- und ressourcenorientierte Intervention.


Das Team

  • Derzeit 5 pädagogische MitarbeiterInnen mit Fachhochschul-, Hochschul- oder vergleichbarer Ausbildung.
  • Die MitarbeiterInnen sind zusätzlich qualifiziert (z.B. in Systemischer Therapie, Beratung von psychisch erkrankten Menschen, Umgang mit Autismus, …) und verfügen über eine gezielte Fortbildung gemäß §8a SGB VIII.
  • Eine Mitarbeiterin ist als Kinderschutzfachkraft ausgebildet.
  • Die Mitarbeiter werden in ihrer Arbeit zusätzlich regelmäßig durch kollegiale Fallberatung, externe Supervision und psychiatrische Fachberatung unterstützt.